Am 10. März stehen wieder die Wahlen zur Mitarbeitervertretung im Bistum Osnabrück an. Aus Sicht des BSPO ist es wichtig, dass hier auch die Kollegen/-innen für eine Wahl zur Verfügung stehen, denn der Einsatz für die Kollegen/-innen und für ein gutes Miteinander im Alltag fängt in der eigenen Einrichtung an.
Daher möchten wir sehr ermutigen, als BSPO-Mitglied auch für die jeweils eigene MAV zu kandidieren. Dazu muss man kein „Fachmann“ oder „Tarifexperte“ sein. Es genügt, ein Interesse an mitarbeiterrechtlichen Fragen zu haben und sich in ein solches Aufgabenfeld einarbeiten zu wollen.
Kandidieren können alle Mitarbeiter/-innen, die seit einem Jahr im kirchlichen Dienst stehen, älter als 18 Jahre sind und mindestens sechs Monate in der Einrichtung tätig sind.